§ 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder.Sie kann nur von der Mitgliederversammlung.
§ 2 Solidaritätsprinzip
Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
§ 3 Beitragshöhe
Jedes Mitglied hat einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 10,00 Euro zu zahlen. Der Monatsbeitrag ist jeweils am 3. Werktag eines Monats fällig, dabei zählt der Samstag nicht als Werktag, da er kein Bankarbeitstag ist. Beginnt eine Mitgliedschaft in einem Monat, so ist für diesen Monat der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht
§ 4 Zahlungsform
Die Beiträge sind mittels Barzahlung / Lastschriftverfahren / Kontoüberweisung zu zahlen. Das Vereinskonto wird bei der Volksbank Krefeld e.G. DE90 3206 0362 4049 8060 06 geführt . Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro pro Mahnung erhoben. Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren. Der Vorstand kann in Einzelfällen die Beiträge auf bis zu 1,- € pro Jahr reduzieren oder bereits fällige Beiträge stunden. Der Vorstand ist dabei gehalten,von dieser Regelung auf Grund seiner Verantwortung den Vereinszielen und den regulär zahlenden Mitgliedern gegenüber,
§ 5 Gebühren
Die Aufnahmegebühr beträgt 60,00 Euro. Die Aufnahmegebühr ist sieben Tage nach Erhalt der schriftlichen Aufnahmebestätigung fällig und zu zahlen.
§ 6 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
§ 8 Vereinsaustritt
Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft. Ein Vereinsaustritt ist nur zum Monatsende möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen zum Monatsende. Maßgeblich ist der Eingang beim Vorstand (Eingangsstempel). Bei Kündigung der Mitgliedschaft vor Ablauf eines Geschäftsjahres werden keine Mitgliedsbeiträge zurückerstattet.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 01.12.2023 in Kraft.