CSC CannaGarten NRW e.V.
Amtsgericht Krefeld VR 5030
sagt willkommen!
CSC CannaGarten NRW e.V.
Amtsgericht Krefeld VR 5030
sagt willkommen!
Wir sind der erste eingetragene Cannabis Club in Krefeld
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland nachweist und die die Ziele des Vereins unterstützt.
Um Mitglied werden zu können, müssen:
– mittels eines amtlichen Lichtbildausweises oder eines sonstigen geeigneten amtlichen Dokuments nachgewiesen werden, dass er oder sie eines Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und das 18. Lebensjahr vollendet wurde
– er oder sie kein Mitglied in einer anderen Anbauvereinigung ist
– die geforderten Beiträge gezahlt wurden
Nach Annahme des ausgefüllten und eingereichten Formulars wird der Vorstand das neue Mitglied per email bitten, die nun fälligen Beiträge unter der gleichzeitig erteilen Mitgliedsnummer auf das Vereinskonto zu leisten. Erst nach erfolgter Zahlung beginnt die Mitgliedschaft und wird eine diesbezügliche Aufnahmebestätigung zusammen mit den notwendigen Zugangsdaten erteilt.
Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt vier Monate.
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch mit Beginn eines jeden weiteren Kalenderjahres.
Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem auf der Aufnahmebestätigung angegebenen Datum.
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland nachweist und die die Ziele des Vereins unterstützt.
Um Mitglied werden zu können, müssen:
– mittels eines amtlichen Lichtbildausweises oder eines sonstigen geeigneten amtlichen Dokuments nachgewiesen werden, dass er oder sie eines Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und das 18. Lebensjahr vollendet wurde
– er oder sie kein Mitglied in einer anderen Anbauvereinigung ist
– die geforderten Beiträge gezahlt wurden
Nach Annahme des ausgefüllten und eingereichten Formulars wird der Vorstand das neue Mitglied per email bitten, die nun fälligen Beiträge unter der gleichzeitig erteilen Mitgliedsnummer auf das Vereinskonto zu leisten. Erst nach erfolgter Zahlung beginnt die Mitgliedschaft und wird eine diesbezügliche Aufnahmebestätigung zusammen mit den notwendigen Zugangsdaten erteilt.
Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt vier Monate.
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch mit Beginn eines jeden weiteren Kalenderjahres.
Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem auf der Aufnahmebestätigung angegebenen Datum.
Mitglied
Mitglieder sind Personen, die den Club besuchen wollen, am Vereinsleben teilnehmen oder einfach nur in Zukunft ihre Cannabisprodukte aus dem Anbau des Vereins beziehen wollen.
Vollmitglied
Mitglied
Vollmitglied
Alle Mitglieder zahlen Beiträgen.
Der Mitgliedsbeitrag im CSC CannaGarten NRW e.V. beträgt 10,00€ / Monat
Der Monatsbeitrag ist jeweils am 3. Werktag eines Monats fällig, dabei zählt der Samstag nicht als Werktag, da er kein Bankarbeitstag ist.
Beginnt eine Mitgliedschaft in einem Monat, so ist für diesen Monat der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Aufnahmegebühr
Neben dem monatliche Mitgliedsbeitrag wird eine Einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 60,00€ erhoben
Die Aufnahmegebühr ist sieben Tage nach Erhalt der schriftlichen Aufnahmebestätigung fällig und zu zahlen.
Sonderbeiträge/ Abgabepreis
Sonderbeiträge sind nur von Mitgliedern und Vollmitgliedern zu zahlen. Sonderbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen und dienen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten. Alle Mitglieder werden vor Einzug bzw. Fälligkeit der Zahlung per E-Mail informiert.
Erstbeiträge müssen innerhalb von sieben Tagen nach der Antragsannahme gezahlt werden. Bei Kündigung der Mitgliedschaft vor Ablauf eines Geschäftsjahres werden keine Mitgliedsbeiträge zurückerstattet.
Alle Beiträge sind auf das Konto von unserem Verein mit der IBAN: DE90 3206 0362 4049 8060 06 bei der Volksbank Krefeld e.G. oder in bar an der Vorstand gegen Erhalt einer Quittung zu entrichten.
Zusätzlich zu den Mitgliederbeträgen kann der Verein Einnahmen erzielen durch:
– Spenden
– Erlöse aus Veranstaltungen
– Verkauf von Fan- und Clubartikeln
– Öffentliche Zuschüsse
Alle Mitglieder zahlen Beiträgen.
Der Mitgliedsbeitrag im CSC CannaGarten NRW e.V. beträgt 10,00€ / Monat
Der Monatsbeitrag ist jeweils am 3. Werktag eines Monats fällig, dabei zählt der Samstag nicht als Werktag, da er kein Bankarbeitstag ist.
Beginnt eine Mitgliedschaft in einem Monat, so ist für diesen Monat der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Aufnahmegebühr
Neben dem monatliche Mitgliedsbeitrag wird eine Einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 60,00€ erhoben
Die Aufnahmegebühr ist sieben Tage nach Erhalt der schriftlichen Aufnahmebestätigung fällig und zu zahlen.
Sonderbeiträge/ Abgabepreis
Sonderbeiträge sind nur von Mitgliedern und Vollmitgliedern zu zahlen. Sonderbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen und dienen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten. Alle Mitglieder werden vor Einzug bzw. Fälligkeit der Zahlung per E-Mail informiert.
Erstbeiträge müssen innerhalb von sieben Tagen nach der Antragsannahme gezahlt werden. Bei Kündigung der Mitgliedschaft vor Ablauf eines Geschäftsjahres werden keine Mitgliedsbeiträge zurückerstattet.
Alle Beiträge sind auf das Konto von unserem Verein mit der IBAN: DE90 3206 0362 4049 8060 06 bei der Volksbank Krefeld e.G. oder in bar an der Vorstand gegen Erhalt einer Quittung zu entrichten.
Zusätzlich zu den Mitgliederbeträgen kann der Verein Einnahmen erzielen durch:
– Spenden
– Erlöse aus Veranstaltungen
– Verkauf von Fan- und Clubartikeln
– Öffentliche Zuschüsse
Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro monatlich und wird im Voraus erhoben.
Neben dem monatliche Mitgliedsbeitrag wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 60 Euro erhoben.
Der Cannabis Social Club CannaGarten NRW e.V.,
Amtsgericht Krefeld
Vereinsregister Nr. 5030
Wir sind eine Gruppe von Personen, die nach Erhalt der Genehmigung, Cannabis in hervorragender Qualität zusammen anbauen möchten. Auf Grund unserer persönlichen Erfahrungen mit Drogenmissbrauch fördern wir besonders den verantwortungsvollen Umgang mit dem Genussmittel Cannabis. Daher bereiten wir uns gegenwärtig intensiv auf einen professionellen und schonenden Start in diese neue Aufgabe vor.
Wir haben uns für die Region Krefeld – Düsseldorf entschieden, weil hier die Behörden senr aufgeschlossen, fortschrittlich und kommunikativ sind. Zudem handelt es sich hier um eine wachstumsstarke Region mit überdurchschnittlicher Kaufkraft.
Auf Ihre Anfragen freuen wir uns und bemühen uns, Sie qualifiziert beraten zu können.
Der Cannabis Social Club CannaGarten NRW e.V.,
Amtsgericht Krefeld
Vereinsregister Nr. 5030
Wir sind eine Gruppe von Personen, die nach Erhalt der Genehmigung, Cannabis in hervorragender Qualität zusammen anbauen möchten. Auf Grund unserer persönlichen Erfahrungen mit Drogenmissbrauch fördern wir besonders den verantwortungsvollen Umgang mit dem Genussmittel Cannabis. Daher bereiten wir uns gegenwärtig intensiv auf einen professionellen und schonenden Start in diese neue Aufgabe vor.
Wir haben uns für die Region Krefeld – Düsseldorf entschieden, weil hier die Behörden senr aufgeschlossen, fortschrittlich und kommunikativ sind. Zudem handelt es sich hier um eine wachstumsstarke Region mit überdurchschnittlicher Kaufkraft.
Auf Ihre Anfragen freuen wir uns und bemühen uns, Sie qualifiziert beraten zu können.
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Haben Sie schon mal daran gedacht, weniger zu kiffen? Haben Sie womöglich schon mal erfolglos versucht, auszusteigen oder zu reduzieren?...